Flächenerhebung

16. Flächenerhebung zum 31. Dezember 1980, 2000 und 2008
(Gebietsstand: 31. Dezember 2008)
Die Flächenerhebungen werden jeweils zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Die Ergebnisse basieren auf den Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters bei den Vermessungsämtern. Die Aufgliederung der Bodenfläche nach Nutzungsarten erfolgt bundeseinheitlich auf der Grundlage des „Verzeichnisses der flächenbezogenen Nutzungsarten im Liegenschaftskataster und ihrer Begriffsbestimmungen“ der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV Nutzungsartenverzeichnis). Nachstehend werden die nachgewiesenen Kategorien von Nutzungsarten kurz erläutert:
Zur Gebäude- und Freifläche gehören Flächen mit Gebäuden sowie unbebaute Flächen, die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unbebauten Flächen zählen Hofräume, Vorgärten und Hausgärten, Lagerplätze, Grünflächen, Spielplätze, Stellplätze, Zufahrten und ähnliche Flächen, es sei denn, dass sie wegen eigenständiger Verwendung nach ihrer tatsächlichen Nutzung auszuweisen sind; zu den unbebauten Flächen gehören außerdem zur Zeit noch nicht bebaute, aber bereits als Bauplätze ausgewiesene Flächen.
Die Betriebsfläche enthält alle unbebauten Flächen, die überwiegend gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden, wie z.B. Halden, Lagerplätze, Deponien und dgl. Abbauland sind unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z.B. Kiesgrube, Braunkohle-Tagebau).
Die Erholungsfläche umfasst unbebaute Flächen, die überwiegend dem Sport, der Erholung oder dazu dienen, Tiere oder Pflanzen zu zeigen. Hierzu gehören u.a. Grünanlagen einschließlich Parks, Schrebergärten, Sportflächen und Campingplätze.
Zu den Grünanlagen zählen unbebaute Flächen, die vorherrschend der Erholung dienen, wie Parks, Spielplätze, Kleingärten und dgl.
Verkehrsflächen sind unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr dienen einschließlich Anlagen (ohne Gebäude) für den Schiffsverkehr.
Zur Landwirtschaftsfläche gehören Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Gartenbau (einschließlich Obstanlagen und Baumschulen) oder dem Weinbau dienen. Zur Landwirtschaftsfläche zählen auch Moor- und Heideflächen, Brachland sowie unbebaute landwirtschaftliche Betriebsflächen.
Waldflächen sind unbebaute Flächen, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind. Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen, Wildäsungsflächen oder wieder aufzuforstende Kahlschläge.
Wasserflächen sind Flächen, die ständig oder während des größeren Teils des Jahres mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. In die Wasserfläche werden auch zugehörige Böschungen, kleine Inseln und dgl. einbezogen, nicht jedoch kleine Weiher, Quellen oder kleine Bäche.
Flächen anderer Nutzung sind unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten Erläuterungen Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung | Statistik kommunal 2009 22 bezeichnet werden können (Übungsgelände, Schutzflächen, Friedhofsflächen, Unland usw.). Als Unland werden Flächen bezeichnet, die nicht geordnet genutzt werden können (z.B. Felsen, Steinriegel, Dünen usw.).
Friedhofsflächen sind unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben, sofern nicht vom Charakter der Anlage her die Zuordnung zur Nutzungsart Grünanlage zutreffender ist.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ist die Summenposition der Nutzungsarten Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche ohne Abbauland, Erholungsfläche, Verkehrsfläche sowie Friedhofsfläche.

