Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Pilsach

Seit 1. Februar 1984 erfolgt die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortgeschriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Bevölkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebietsgrenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach der Volkszählung am 25. Mai 1987 ausgewiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung basieren auf den bei dieser Volkszählung festgestellten Einwohnerzahlen.

Zur Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung zählen die Personen, die zum Zeitpunkt der Feststellung am Ort der Zählung ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung gemäß § 12 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) i.d.F. der Bek. vom 24. Juni 1994 (BGBl I S. 1431) haben.

Nach § 12 des Melderechtsrahmengesetzes ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung. Hauptwohnung einer verheirateten Person, die nicht dauernd getrennt von ihrer Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt.

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Gemeinde Pilsach

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