Veränderungssperren
Beschreibung
Zur Sicherung der gemeindlichen Bauleitplanung kann die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Veränderungssperre erlassen. Danach sind Änderungen (Grundstücksverkäufe, Bauvorhaben usw.) nicht mehr zulässig.
Erforderlich
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan.
Fristen
keine

