Veränderungssperren

Beschreibung

Zur Sicherung der gemeindlichen Bauleitplanung kann die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Veränderungssperre erlassen. Danach sind Änderungen (Grundstücksverkäufe, Bauvorhaben usw.) nicht mehr zulässig.

Erforderlich

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan.

Fristen

keine

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Gemeinde Pilsach

Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf

Tel: 09181 2912-0
Fax: 09181 291220

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