Wasserschutz und Wasserschutzgebiete

Beschreibung
  • Beteiligung an den Verfahren über die Ausweisung von Wasserschutzgebieten.
  • Auskunft über Schutzgebietsgrenzen und über Ge- und Verbote der Schutzgebietsverordnungen.
  • Bearbeitung von Anträgen auf Entschädigung für Nutzungsbeschränkungen in Schutzgebieten.
  • Beratung über Vorteile und Nachteile der Regenwassernutzung und der Regenwasserversickerung.

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Gemeinde Pilsach

Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf

Tel: 09181 2912-0
Fax: 09181 291220

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Kindereinträge im Reisepass der Eltern

ab 26. Juni ungültig

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