Kirchenaustritte

Beschreibung

Der Austritt aus einer Kirche, die eine Körpferschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf der mündlichen Austrittserklärung. Sie wird wirksam, wenn sie beim Standesamt des Wohnsitzes gestellt wird oder eingeht.

Erforderlich

Personalausweis oder Reisepass

Fristen

Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

Gebühren

Für eine Person 25,00 € für die Aufnahme der Niederschrift; zusätzlich 6,00 € für die Bestätigung der Austrittserklärung.

Ämter - Dienstleistungen

Dienstleistungen - Mitarbeiter

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Gemeinde Pilsach

Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf

Tel: 09181 2912-0
Fax: 09181 291220

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