Kirchenaustritte
Beschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, die eine Körpferschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf der mündlichen Austrittserklärung. Sie wird wirksam, wenn sie beim Standesamt des Wohnsitzes gestellt wird oder eingeht.
Erforderlich
Personalausweis oder Reisepass
Fristen
Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.
Gebühren
Für eine Person 25,00 € für die Aufnahme der Niederschrift; zusätzlich 6,00 € für die Bestätigung der Austrittserklärung.

