Nähere Auskünfte hierzu erteilt der Breitbandpate der Gemeinde Pilsach
Die Ergebnisse zur Bitratenanalye finden Sie hier:
Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt
09181/29 12-400
09181/29 12-150
BayGibitR – Breitband Förderverfahren
Die Gemeinde Pilsach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß “Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)”.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Dokumente:
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Pilsach für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download in einer Karte veröffentlicht.
Die Gemeinde Pilsach veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 14.05.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an die Kontaktperson der Kommune bereitgestellt.
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10.07.2014 den sukzesssiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Pilsach gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen zu befragen.
Die Gemeinde Pilsach bittet daher, bis spätestens 31. August 2016 Stellung zu nehmen.
Dokumente:
Die Gemeinde Pilsach hat ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das ermittelte Ergebnis im Rahmen der durchgeführten Markterkundung stellt sich wie folgt dar:
Dokumente:
Bekanntmachung der Gemeinde Pilsach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Dokumente:
Die Gemeinde Pilsach hat am 01.12.2017 den Zuwendungsbescheid durch Finanzstaatssekretär Herrn Albert Füracker erhalten.
Stellungnahme bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Beyern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Die Gemeinde Pilsach führt ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)” in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.
Im Zuge dieses Verfahrens werden Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze gesucht, die bereit sind, mit finanzieller Beteiligung Dritter eine Breitbandanbindung an das Internet für die größtenteils unterversorgten Gewerbegebiete und auch Siedlungsgebiete in der Gemeinde Pilsach herzustellen.
Auf Grund der Verschiedenartigkeit der Interessenten sollte das Angebot verschiedene Tarife umfassen, die den unterschiedlichen Versorgungsbedürfnissen entsprechen. Die überwiegende Mehrheit der Gewerbetreibenden aber auch Privatpersonen weist einen erhöhten Breitbandbedarf aus. Einige Firmen benötigen einen hohen Grad an Versorgungssicherheit.
Ist- und Bedarfsanalyse – Darstellung der derzeitigen DSL-Versorgung der Gemeinde Pilsach:
Markterkundungsangebote müssen bis spätestens 16. Oktober 2009 beim Breitbandpaten der Gemeinde Pilsach eingegangen sein.
Interessierte Anbieter werden gebeten, sich zum Auswahlverfahren bis 02.11.2009 bei der Gemeinde Pilsach zu melden und ein verbindliches Angebot abzugeben.
Von besonderer Bedeutung ist der Zeitpunkt, ab wann die betroffenen Firmen und Privatpersonen mit einer ausreichenden, ihren Bedürfnissen entsprechenden, Breitbandversorgung planen und ihren Geschäftsablauf darauf einrichten können.
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern.
Dokumente:
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Dokumente:
Die Gemeinde Pilsach hatte im Rahmen der durchgeführten Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Das Ergebnis dieser Anfrage stellt sich wie folgt dar:
Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers
Karte – Auswahlverfahren – Ist-Versorgung
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Dokumente:
Die Gemeinde Pilsach hat am 24.10.2016 in Nürnberg den Zuwendungsbescheid durch Finanzminister Söder überreicht bekommen.
Stellungnahme der Gemeinde Pilsach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern.
Dokumente: