Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung)

Kategorie: – 14. August 2026

Bekanntmachung der Niederlegung


Vollzug der Gemeindeordnung;
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
(Hauptsatzung)



Die Gemeinde Pilsach hat eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) erlassen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 07.05.2026 in Kraft.


Die Satzung der Gemeinde Pilsach zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. (Zimmer
32), Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf., zur ständigen Einsichtnahme nieder.


Neumarkt i.d.OPf. den 14.08.2026
Gemeinde Pilsach
Stefan Heß
Erster Bürgermeister



Bekanntmachungsnachweis:
Über die Homepage der Gemeinde Pilsach
Veröffentlicht am 14.08.2026

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