Kategorie: – 19. Oktober 2026
Der Gemeinderat Pilsach hat den vorgelegten Entwurf des Deckblattes 23 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan in der Sitzung vom 17. September 2026 gebilligt und beschlossen, die o.g. Änderung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Im Einzelnen ist folgendes vorgesehen:
Die Gemeinde Pilsach ändert den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 23. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:
Festsetzung der bisher als Grünfläche, Ausgleichsfläche und als bereits geplante Baufläche (allgemeines Wohngebiet) dargestellten Grundstücke Fl.Nr. 170 (Teilfläche), 162 (Teilfläche), 163 (Teilfläche) und 164/1 (Teilfläche), jeweils der Gemarkung Pilsach, als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung).
Gleichzeitig Rücknahme der bisher als allgemeines Wohngebiet dargestellten Grundstücke Fl.Nr. 147, 148, 149, 150, 151, 152, 157, 157/2, 158 (Teilfläche), 159 (Teilfläche), jeweils der Gemarkung Pilsach, als Flächen für die Landwirtschaft (1,75 ha) und Flächen für den Gemeinbedarf (0,15 ha für die Erweiterung der Kita).
Die zur Festsetzung des allgemeinen Wohngebiets vorgesehene Fläche von insgesamt ca. 4,88 ha wird im Norden durch die Grundstücke Fl.Nr. 162 (Teilfläche), 163 (Teilfläche), 164/1 (Teilfläche), 160, 161 und 170 (Teilfläche) jeweils Gemarkung Pilsach, im Osten durch die Grundstücke Fl.Nr. 154/3 (Teilfläche), 164, 165 und 154/1, Gemarkung Pilsach, begrenzt. Im Süden reicht die Planungsfläche bis zur Ortsstraße „Pfefferts-hofer Straße“, Fl.Nr. 154, Gemarkung Pilsach. Im Westen wird die Planungsfläche durch die Grundstücke Fl.Nr. 162 (Teilfläche), 170 (Teilfläche), 147, 148, 149, 161 und 170/1, jeweils der Gemarkung Pilsach begrenzt.
Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist:
Bestand:

Planung Änderungsbereich:

Die Änderung der Flächennutzungs- und Landschaftsplanes – Deckblatt 23 wird im Parallelverfahren gemeinsam mit Bebauungsplanaufstellungsverfahren für ein allgemeines Wohngebiet „Hofäcker“ durchgeführt.
Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Deckblatts 23 samt Be-gründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit vom
21. Oktober 2026 bis 23. November 2026
auf der Internetseite der Gemeinde Pilsach (www.pilsach.de) unter der Rubrik
Bürgerservice / Bauangelegenheiten / Bauleitpläne / Hofäcker und Änderung FNP – Deckblatt 23
sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html
sowie über das Portal DiPlan Beteiligung unter
https://by.beteiligung.diplanung.de veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum während der allgemeinen Dienststunden* bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf., Bauamt (Zimmer 11), Bahnhofstraße 12 ,92318 Neumarkt i.d.OPf., öffentlich ausgelegt.
Wünsche und Anregungen bzw. Einwendungen gegen den Entwurf können von jedermann während der Dauer der Veröffentlichungsfrist übermittelt werden. Diese sollen elektronisch per Mail an
bauleitplanung@vg-neumarkt.de gesendet oder über die zentrale Plattform DiPlanung übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Gemeinde Pilsach, Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. gerichtet oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flä-chennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt 23 gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt blei-ben.
Auf Wunsch wird die Planung dargelegt und erläutert. Ebenfalls wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.
Umweltbezogene Informationen sind in den Planunterlagen zu folgenden Schutzgütern enthalten:


Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:
Die im Flächennutzungsplan genannten Normen, Richtlinien und Vorschriften können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf., Zimmer 11, Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-pflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfah-ren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Neumarkt i.d.OPf., 19. Oktober 2026
H e ß
1. Bürgermeister