Kategorie: Allgemein, Bekanntmachung Pilsach – 22. Februar 2024
Die Gemeinde Pilsach beantragte beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 10 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Alle Ortsteile werden im Trennsystem entwässert. Schmutzwässer – nicht Bestandteil dieses Verfahrens — werden zur Kläranlage Neumarkt geleitet.
Die Einleitungen bestehen seit längerer Zeit. Einige der bisherigen wasserrechtlichen Erlaubnisse enden mit den Kalenderjahr 2023/24. Einige Einleitungen waren bisher nicht wasserrechtlich behandelt.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem nebenstehendem PDF-Dokument.