Kategorie: – 19. Oktober 2026
Der Gemeinderat Pilsach hat in der Sitzung vom 17. September 2026 den vorgelegten Entwurf des Bebauungs-planes für ein allgemeines Wohngebiet „Hofäcker“ gebilligt und beschlossen, die förmliche Öffentlichkeitsbetei-ligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Parallel sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden.
Im Einzelnen ist folgendes vorgesehen:
„Die Gemeinde Pilsach stellt für folgende Grundstücke der Gemarkung Pilsach einen Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung „Hofäcker“ auf:
Fl.Nr. 160, 161, 170 (Teilfläche), 162, 163 und 164/1, jeweils der Gemarkung Pilsach.
Die zur Festsetzung des allgemeinen Wohngebiets vorgesehene Fläche von insgesamt ca. 5,82 ha wird im Nor-den durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 170 (Teilfläche) und durch das Grundstück Fl.Nr. 149 (Teilfläche), je-weils Gemarkung Pilsach, im Osten durch die Grundstücke Fl.Nr. 154/3, 164, 165 und 154/1, Gemarkung Pilsach, begrenzt. Im Süden reicht die Planungsfläche bis zur Ortsstraße „Pfeffertshofer Straße“, Fl.Nr. 154, Gemarkung Pilsach. Im Westen wird die Planungsfläche durch die Grundstücke Fl.Nr. 170 (Teilfläche), 147, 148, 149, 159, 159/1 und 170/1, jeweils der Gemarkung Pilsach begrenzt.
Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist:

Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren wird im Parallelverfahren gemeinsam mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Pilsach – Deckblatt Nr. 23 durchgeführt.
Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Hofäcker“ samt Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit vom
21. Oktober 2026 bis 23. November 2026
auf der Internetseite der Gemeinde Pilsach (www.pilsach.de) unter der Rubrik
Bürgerservice / Bauangelegenheiten / Bauleitpläne / Hofäcker und Änderung FNP – Deckblatt 23
zusätzlich über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html
sowie über das Portal DiPlan Beteiligung unter
https://by.beteiligung.diplanung.de veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum während der allgemeinen Dienststunden* bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf., Bauamt (Zimmer 11), Bahnhofstraße 12 ,92318 Neumarkt i.d.OPf., öffentlich ausgelegt.
Wünsche und Anregungen bzw. Einwendungen gegen den Entwurf können von jedermann während der Dauer der Veröffentlichungsfrist übermittelt werden. Diese sollen elektronisch per Mail an
bauleitplanung@vg-neumarkt.de gesendet oder über die zentrale Plattform DiPlanung übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Gemeinde Pilsach, Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. gerichtet oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Auf Wunsch wird die Planung dargelegt und erläutert. Ebenfalls wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.
Umweltbezogene Informationen sind in den Planunterlagen zu folgenden Schutzgütern enthalten:


Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:
Die im Bebauungsplan genannten Normen, Richtlinien und Vorschriften können in der Geschäftsstelle der Ver-waltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf., Zimmer 11, Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das eben-falls öffentlich ausliegt.
Neumarkt i.d.OPf., 19. Oktober 2026
H e ß
1. Bürgermeister