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Steuern / Abgaben

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben als sog. Realsteuer von den Gewerbetreibenden erhoben. Maßgeblich für die Gewerbesteuer ist im Ausgangspunkt der einkommen- und körperschaft steuerrechtliche Gewinn, der allerdings durch Hinzurechnungen bzw. Kürzungen modifiziert wird. Vom so modifizierten Gewinn wird durch gesetzlich festgelegte Von-Hundert-Sätze (Steuermesszahlen) der Steuermessbetrag von den Finanzämtern errechnet und in einem Steuermessbescheid der Gemeinde mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde an die Bescheide des Finanzamtes gebunden ist, und dass Einwände gegen diese Bescheide im Rahmen der gemeindlichen Steuererhebung regelmäßig nicht mehr berücksichtigt werden können, wenn die Finanzamtsbescheide bestandskräftig sind. Die Verwaltung der Realsteuern wurde in der Weise aufgeteilt, dass die Finanzämter für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, die Festsetzung der Steuermessbeträge und den Erlass der Steuermessbescheide ermächtigt sind. Die Gemeinden jedoch sind zuständig für die Festsetzung der Hebesätze, die Berechnung der Steuer, den Erlass der Realsteuerbescheide, die Einhebung und die Beitreibung der Steuern.

Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Pilsach beträgt 330 v.H.

Finanzen, Recht, Lebenswelten

Zimmernummer

Außenstelle Berngau

Telefonnummer

09181/2912-902

E-Mail

finanzen@vg-neumarkt.de

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist wie die Gewerbesteuer eine Realsteuer, da sie an reale Werte (Grundbesitz) anknüpft und persönliche Eigenschaften, insbesondere die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt lässt.

Die Verwaltung der Realsteuern wurde in der Weise aufgeteilt, dass die Finanzämter für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, die Festsetzung der Steuermessbeträge und den Erlass der Steuermessbescheide ermächtigt sind. Die Gemeinden jedoch sind zuständig für die Festsetzung der Hebesätze, die Berechnung der Steuer, den Erlass der Realsteuerbescheide, die Einhebung und die Beitreibung der Steuern. 

Die Grundsteuerhebesätze A/B der Gemeinde Pilsach betragen 350 v.H.

steuer_abgaben

Hundesteuer

Hundesteuer

für 1 Hund pro Jahr 50,00 €
für 1 Hund in Weilern bzw. Einöden pro Jahr 25,00 €
für weitere Hunde pro Jahr 60,00 €

Hundesteuer für Kampfhunde

für den ersten Hund pro Jahr 200,00 €
für jeden weiteren Hund pro Jahr 240,00 €

Wasserversorgung

Wassergebühren zzgl. 7 % MwSt.

Beitrag Grundstücksfläche pro m² 1,85 €
Beitrag Geschossfläche pro m² 5,20 €
Grundgebühr pro Anschluss/Jahr 60,00 €
Verbrauchsgebühr pro m³ 1,15 €

Abwasserversorgung

Abwassergebühren

Beitrag Grundstücksfläche pro m² 2,70 €
Beitrag Geschossfläche pro m² 12,00 €
Grundgebühr pro Anschluss/Jahr 36,60 €
Einleitungsgebühr pro m³ 1,80 €